Insolvenz bei Haibike und Ghost: Der Härtetest für Käufer
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370 Mitarbeiter an zwei bayerischen Standorten, 340 Millionen Euro Umsatz im Jahr 2025 – und am 5. August 2026 ein Insolvenzantrag in Eigenverwaltung. Wer ein Haibike, Winora oder Ghost fährt oder kaufen will, steht vor drei Fragen: Läuft der Service weiter, was gilt bei Defekten und lohnt ein Kauf aus dem Lagerbestand? Entscheidend ist, wer für Gewährleistung und Garantie geradesteht.
Am 5. August 2026 ging der Insolvenzantrag in Eigenverwaltung ein
Am 5. August 2026 haben die deutschen Gesellschaften der Accell-Gruppe beim Amtsgericht Schweinfurt Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Betroffen sind die Accell Germany GmbH sowie die Winora Staiger GmbH, die Ghost Bikes GmbH und die Engelbert Wiener Bike-Parts GmbH. An den Standorten Sennfeld bei Schweinfurt und Waldsassen in der Oberpfalz beschäftigen diese Gesellschaften rund 370 Mitarbeiter. Im Jahr 2025 lag der Umsatz bei 340 Millionen Euro.
Vorläufiger Sachwalter ist der Nürnberger Rechtsanwalt Stefan Debus. Generalbevollmächtigter im Verfahren ist Martin Mucha. Eigenverwaltung heißt: Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert den Betrieb unter Aufsicht des Sachwalters. Nach Unternehmensangaben soll der Geschäftsbetrieb weitestgehend uneingeschränkt fortgeführt werden.
Was ist Eigenverwaltung? Bei diesem Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt den Betrieb weiter. Ein gerichtlich bestellter Sachwalter überwacht sie im Interesse der Gläubiger. Die Leitung geht also nicht auf einen Insolvenzverwalter über. Ziel des Verfahrens ist die Sanierung im laufenden Geschäft.
Auf der niederländischen Seite hat sich die Lage seitdem verschärft. Die Muttergesellschaft Accell Group Holding B.V. und ihre niederländischen Töchter bekamen am 5. August zunächst einen gerichtlich bewilligten Zahlungsaufschub, niederländisch surseance van betaling. Am 11. August hat das Amsterdamer Gericht diesen Aufschub aufgehoben und die niederländischen Gesellschaften für insolvent erklärt. Die deutschen Verfahren in Eigenverwaltung laufen davon getrennt weiter. Zur Gruppe gehören unter anderem die Marken Haibike, Winora, Ghost, Lapierre, Raleigh, Batavus, Koga, Sparta, Babboe und die Komponentenmarke XLC. Für dich als Fahrer in Deutschland sind zunächst die deutschen Gesellschaften und dein Händler die relevanten Ansprechpartner.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt am Händler hängen
Gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie sind zwei verschiedene Dinge. Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren richtet sich gegen den Verkäufer, also den Fahrradhändler, bei dem das Rad gekauft wurde. Sie ist von der Lage des Herstellers unberührt. Solange der Händler existiert, bleibt dieser Anspruch bestehen.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn der Hersteller in ein Insolvenzverfahren geht, wird ein Garantieanspruch grundsätzlich zu einer Forderung im Verfahren. Ob und wie Garantiefälle weiter bearbeitet werden, ist im laufenden Verfahren offen und nicht belegt. Das Unternehmen hat dazu keine verbindliche öffentliche Zusage gemacht.
Für den normalen Käufer ist die gesetzliche Gewährleistung gegen den Händler der stärkere Anspruch. Genau die bleibt in der aktuellen Lage erhalten. Wer also einen Defekt hat, der in die gesetzliche Gewährleistung fällt, spricht weiter den Händler an, bei dem das Rad gekauft wurde. Die Garantiekarte vom Hersteller ist in dieser Phase die schwächere Karte, weil ihre Abwicklung im Verfahren offen ist.
Antrieb und Akku laufen oft über die Zulieferer, Rahmen bleiben offen
Antrieb und Akku von E-Bikes stammen meist von Zulieferern wie Bosch, Yamaha oder Brose. Diese Unternehmen betreiben eigene Servicestrukturen, die von der Lage des Fahrradherstellers unabhängig sind. Werkstatttermine, Diagnosegeräte und typische Verschleißteile am Motor hängen in der Praxis oft an diesen Zulieferer-Netzen. Das entlastet dich bei den großen elektronischen Baugruppen, ersetzt aber keine Zusage für das gesamte Rad.
Offen und ausdrücklich als offen zu benennen ist die Versorgung mit markenspezifischen Teilen. Rahmen, Gabeln oder proprietäre Anbauteile hängen an der jeweiligen Marke und am Fortgang des Verfahrens. Dazu gibt es keine öffentliche Zusage. Wer ein älteres Modell fährt und in absehbarer Zeit einen markenspezifischen Rahmen oder ein Sonderteil braucht, hat hier die größte Unsicherheit.
Für den Alltag bedeutet das eine klare Trennung: Defekte an Antrieb und Akku lassen sich oft über die Servicewege der Zulieferer angehen. Alles, was nur über Haibike, Winora, Ghost oder verwandte Markenstrukturen läuft, hängt am Fortbestand der deutschen Gesellschaften und an der weiteren Versorgung. Solange der Betrieb fortgeführt wird, bleibt die Chance auf Nachschub. Eine Garantie dafür hat das Unternehmen öffentlich nicht abgegeben.
Kaufen aus dem Lagerbestand heißt Preis gegen Rest-Risiko abwägen
Ob du jetzt kaufst oder wartest, hängt von deinem Rad und von deinem Händler ab. Der Geschäftsbetrieb soll weitestgehend uneingeschränkt weiterlaufen. Erste Kaufinteressenten für die Gesellschaften sind im Gespräch, Namen wurden nicht veröffentlicht. Für dich als Endkunde zählt vor allem, dass du einen greifbaren Händler vor Ort hast und weißt, wie er Gewährleistungsfälle abwickelt.
Rabatte aus Lagerbeständen sind möglich, sobald Händler Bestände bewegen wollen. Der Preisvorteil steht dann dem offenen Punkt bei der Herstellergarantie und der unsicheren Versorgung mit markenspezifischen Teilen gegenüber. Die gesetzliche Gewährleistung gegen den Händler bleibt der Anker. Wer ein Rad mit gängigem Zulieferer-Antrieb kauft und einen soliden Händler hat, trägt vor allem das Risiko bei markenspezifischen Teilen und bei freiwilligen Garantieleistungen des Herstellers.
Warten kann sinnvoll sein, wenn du ein Modell mit vielen proprietären Teilen im Blick hast oder wenn du eine längere Herstellergarantie als zentrales Kaufargument brauchst. Kaufen kann sinnvoll sein, wenn das Rad beim Händler steht, der Preis stimmt und du die gesetzliche Gewährleistung gegen diesen Händler als deinen Hauptanspruch verstehst. Eine pauschale Kaufempfehlung gibt die Lage nicht her. Die Abwägung läuft über Händler, Antrieb und die Frage, wie sehr du markenspezifische Ersatzteile brauchst.
Fortführung, Käufersuche und Insolvenzgeld bis Ende Oktober
Nach Unternehmensangaben soll der Geschäftsbetrieb weitestgehend uneingeschränkt fortgeführt werden. Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld bis Ende Oktober 2026 abgesichert. Das sichert kurzfristig die Betriebsfähigkeit und damit die Chance, dass Werkstätten und Händler weiter beliefert werden.
Es gibt erste Kaufinteressenten, mit denen Gespräche laufen. Namen wurden nicht veröffentlicht. Wie schnell ein Investor einsteigt und wie die Marken Haibike, Winora und Ghost unter einem neuen Eigentümer weitergeführt werden, ist offen. Bis dahin gilt der laufende Betrieb unter Eigenverwaltung mit Sachwalter Stefan Debus und Generalbevollmächtigtem Martin Mucha.
Der wirtschaftliche Hintergrund erklärt den Druck, ersetzt aber keine Prognose. Die Accell-Gruppe verzeichnete 2024 einen Umsatzrückgang von 22 Prozent, von 1,29 Milliarden Euro auf etwas über 1 Milliarde Euro. Ein Rückruf von mehr als 20.000 Babboe-Lastenrädern im Jahr 2024 hat das Unternehmen massiv belastet. Bis Februar 2026 gehörte die Gruppe mehrheitlich dem US-Finanzinvestor KKR. Im Zuge einer neuen Finanzierung ist KKR ausgestiegen und die kreditgebenden Banken haben übernommen. Für dich als Fahrer bleibt die praktische Linie gleich: Betrieb fortführen, Gewährleistung beim Händler, Garantie und markenspezifische Teile offen.
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Bildquelle: KI-generiert (August 2026)






